Im Rahmen unserer Tätigkeit ist es notwendig, dass wir personenbezogene Daten erheben, verwenden und speichern. Nachfolgend möchten wir Sie gemäß Art. 12 und 13 DS-GVO über den (1) Zweck und die Grundlage der Erhebung, (2) die Datenempfänger und die Datenübermittlung, (3) die Dauer und den Umfang der Speicherung sowie die (4) Ihnen zustehenden Rechte, informieren.
1. Zweck und Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung
Die Bearbeitung eines Mandats, das insbesondere die Beratung, Anmeldung von Patenten, deren Betreuung und Schutz sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung umfasst, erfordert die Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten im Sinne der DS-GVO. Dies ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO als Erfüllung der vertraglichen Verbindlichkeiten aus dem Mandatsverhältnis erlaubt. Bei einer darüber hinaus gehenden Verwendung handelt BRUECKNER IP nur soweit vorab eine ausdrückliche Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO erteilt wurde.
2. Datenempfänger und Datenübermittlung
Des Weiteren erfordert unsere Tätigkeit die Kommunikation mit öffentlichen Stellen, insbesondere inländischen und ausländischen Patentämtern und Gerichten. Zur Ausführung unserer vertraglichen und rechtlichen Pflichten als Rechts- und Patenanwälte beschäftigen wir angestellte und freiberuflich tätige Mitarbeiter, die die Daten in unseren Kanzleiräumen und an dafür eingerichteten Heimarbeitsplätzen bearbeiten. Ferner nutzen wir Dienstleister im Rahmen des Art. 28 DS-GVO und beteiligen Rechts- und Patentanwälte (ausländische Vertreter). Diese Personen sind entweder durch individuell geltende berufsrechtliche Vorschriften oder gesondert durch Vereinbarungen mit BRUECKNER IP zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften angehalten und verpflichtet.
Im Rahmen der ausländischen Patenanmeldung, Betreuung und Durchsetzung bedarf es der Übermittlung von personenbezogenen Daten an Organisationen, Ämter oder ausländische Vertreten in Drittländern.
3. Kriterien zur Festlegung der Dauer der Datenspeicherung
Nach den für uns geltenden berufsrechtlichen Regelungen, sind wir zum einen ermächtigt und zum anderen verpflichtet, erhobene Daten für bestimmte Zeiträume zu speichern und nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Dies ergibt sich für Herrn Dr. Brückner aus § 44 Abs. 1 Patentanwaltsordnung. Gemäß dieser Vorschrift sind die zur Bearbeitung von Aufträgen erforderlichen Handakten für sechs Jahren aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde. Bei der Betreuung von Patentangelegenheiten und Ergänzenden Schutzzertifikaten kann es somit zur einer Aufbewahrungsdauer von bis zu 31,5 Jahren kommen, wenn eine Beauftragung von der Vorbereitung der Patentanmeldung über die gesamte Dauer des Schutzrechts von 20 Jahren vorlag.
Diese Daten werden, entweder nach Fristablauf oder soweit diese Daten nicht den berufsrechtlichen Regelungen unterliegen, nach Wegfall des Erhebungs- und Speicherungszwecks routinemäßig gelöscht.
4. Rechte
Grundsätzlich können Sie von BRUECKNER IP eine Bestätigung erhalten, ob personenbezogen Daten erhoben wurden, sowie Auskunft über diese Daten (Art. 15 DS-GVO) verlangen. Ihnen steht ferner das Recht auf Berichtigung von personenbezogenen Daten (Art. 17 DS-GVO) und ,nach Beendigung der oben genannten Aufbewahrungsfrist, ein Recht auf Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DS-GVO) zu. Außerdem können Sie eine erteilte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO jederzeit widerrufen. Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die bis dahin erfolgten Handlungen auf Grundlage der Einwilligung. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen, können Sie darüber hinaus folgende Rechte geltend machen: Einschränkung der Verarbeitung (Art. 19 DS-GVO), Recht auf Datenübertragbarkeit, (Art. 20 DS-GVO), Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeitung, (Art. 21 DS-GVO) und Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde, (Art. 77 DS-GVO).